Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 20.02.2008 - 15 Sa 1720/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 09.06.2009 - 10 ME 17/09
Bindung der Kommune an den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.R. ihrer …
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies die dagegen von der Beigeladenen geführte Berufung mit Urteil vom 20. Februar 2008 (15 Sa 1720/07) mit der Begründung zurück, die als Änderungskündigung bezeichnete Erklärung der Beigeladenen beinhalte lediglich eine unzulässige Teilkündigung des Arbeitsverhältnisses, weil eine Änderungskündigung nur dann vorliege, wenn der Arbeitgeber unmissverständlich zum Ausdruck bringe, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen; die Beigeladene habe nach der Erklärung ihres Vorsitzenden das Arbeitsverhältnis mit ihrem Fraktionsgeschäftsführer aber nicht beenden wollen.Dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. Februar 2008 - 15 Sa 1720/07 - kann Gegenteiliges nicht entnommen werden.
- VG Hannover, 21.01.2009 - 1 B 4702/08
Rechtmäßigkeit i.R.d. Erteilung von Zuwendungen an Fraktionen im Kreistag zu …
Die von der Beigeladenen eingelegte Berufung wies das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 20.02.2008 (15 Sa 1720/07) zurück, da es die Änderungskündigung der Beigeladenen vom 15.11.2006 als eine unzulässige Teilkündigung ansah.Die rechtskräftig zugunsten des Geschäftsführers getroffene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 20.02.2008 (15 Sa 1720/07) birgt im Hinblick auf die über 20jährige ununterbrochene Beschäftigung des Geschäftsführers und im Hinblick auf die seit mehreren Jahrzehnten beim Landkreis Hildesheim gültige kommunale Praxis auf dem Gebiet der Finanzierung der Fraktionsarbeit die Gefahr in sich, dass neben dem noch anhängigen arbeitsgerichtlichen Verfahren 2 Ca 340/07 ein weiterer, in einen Verwaltungsprozess mündender Konflikt entsteht.
Wegen eines rechtskräftig zugunsten des Geschäftsführers der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgeschlossenen Arbeitsrechtsstreits zwischen der Fraktion und ihrem Geschäftsführer (Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20.02.2008 - 15 Sa 1720/07 -) wird für die gesamte XVI. Wahlperiode (Beginn 01.11.2006) an den Geschäftsführer der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Klaus Schäfer, ein Gehalt gezahlt, das die arbeitsvertraglichen Regelungen der XV. Wahlperiode zugrunde legt, jedoch die von der Aufsichtsbehörde gerügten übertariflichen Leistungen in Abzug bringt.